§184 StGB – Was ist das ?

Eines der sensibelsten Themen im Internet ist das Thema Pornografie, und hier insbesondere im Bereich Mißbrauch.

Um es direkt ganz klar und ganz deutlich zusagen: Nicht nur die ERSTELLUNG, sondern auch die VERBREITUNG und sogar der BESITZ von bestimmtem Bildmaterial wird strafrechtlich verfolgt.

Kinder entdecken das Thema Sexualität auf ihre eigene Weise, der eine früher, der andere später. Meistens beginnt das so in der 5. Klasse und endet in der 9. Klasse. Dazwischen ist die „sensible Phase“, wo sowieso schon alleine entwicklungstechnisch mit der einsetzenden Pubertät und der einhergehenden Hormonumstellung sehr viel mit dem jungen Sprössling passiert. Daher haben Bilder und Videos aus diesem Bereich eine zum Teil enorme Faszination. Kinder werden hier eher von der Neugierde geleitet. Eltern sind zumeist tief schockiert, wenn sie meist völlig unvorbereitet und eher zufällig erfahren, was die Kinder sich da so ansehen.

Hier gilt es, Ruhe zu bewahren und keinesfalls vorschnell zu handeln. Als Elternteil haben Sie die Aufgabe, eine vertrauensvolle Basis zu ihrem Kind aufzubauen.

Diese darf jetzt keinesfalls durch harte Ansprachen, Verbote oder ähnliches angegriffen werden.

Dennoch seien Sie sich bitte bewußt, dass sich alleine schon in dem Moment, wo Ihr Nachwuchs solches Bild-/Filmmaterial auf dem Endgerät hat (auch wenn er es „nur“ geschickt bekommen hat) schon eine Straftat nach §184 StGB vorliegt.

Es gibt eine Vielzahl an Organisationen, die in diesem Fall ihre Hilfe anbieten.

Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an eine dieser Institutionen und sprechen Sie vor allen Dingen ruhig mit ihrem Kind darüber.

Sie wissen am besten, wie das geht ….

60 Sekunden im Internet
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